eigenland Multisense Thesenbewertung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Eigenland GmbH

Inhalt:
1. Regelungsumfang
2. Achtung des geistigen Eigentums an eigenland® 3. Leistungsumfang
4. Vertraulichkeit und Datenschutz
5. Gewährleistung
6. Schlussbestimmungen
1. Regelungsumfang

Die Eigenland GmbH hat unter dem Namen „eigenland“ ein Verfahren inklusive einer Methodik und Arbeitsmaterial entwickelt, dessen Anwendung beim Kunden den nachfolgenden Bestimmungen unterliegt, welche der Kunde mit der Beauftragung ausdrücklich akzeptiert. Ferner gelten die nachfolgenden Regelungen auch für alle weiteren von der Eigenland GmbH erbrachten Leistungen. Erwirbt der Kunde hinsichtlich des oben genannten Verfahrens eine Lizenz für die Verwendung in eigener Tätigkeit gegen über Dritten, so gelten dafür die gesondert unter Ziffer II. formulierten allgemeinen Lizenzbedingungen. Ergänzend gilt jeweils allgemeines Recht und Gesetz. Seitens des Kunden vorgelegte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht als akzeptiert, wenn die Eigenland GmbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Achtung des geistigen Eigentums an eigenland®
Der Kunde erkennt unabhängig vom Umfang oder Bestand gesetzlicher Schutzrechte gegenüber der Eigenland GmbH die ausschließlichen Rechte an dem mit eigenland® bezeichneten Analyse-Verfahren, insbesondere der Methodik, Didaktik sowie Konzeption und Gestaltung der Systemausstattung einschließlich der Themenmodule an und versichert, in diese Rechte nicht ohne ausdrücklich von der Eigenland GmbH erteilte Nutzungsgenehmigung einzugreifen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, aufgrund etwaiger Mitwirkung des Kunden an der Erstellung von Themenmodulen oder anderen von der Eigenland GmbH durchgeführten Bearbeitungsprozessen keine Ansprüche gegen die Eigenland GmbH zu erheben. Insbesondere gilt folgendes:

2.1. Markenrecht
Die Eigenland GmbH behält sich das ausschließliche Verwertungsrecht an der Marke eigenland® vor. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, Unterlizenzen zu vergeben oder Teile der theoretischen oder praktischen Ausbildungsinhalte für eigene Aus- oder Weiterbildungen zu nutzen. Das Recht, eigenland®-Anwender auszubilden sowie jegliche Teile der Systemausstattung des Analyse-Prozesses zu nutzen, steht nur der Eigenland GmbH zu.

2.2. Konzept
Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die konzepttheoretischen Grundsätze an Dritte weiterzugeben oder die erlernten Inhalte unter einem anderen als den oben genannten Namen anzuwenden. Insbesondere darf das Konzept – auch nicht Teile daraus – für andere Zwecke als die ausdrücklich vereinbarten Zwecke genutzt werden.

2.3. Materialien und Inhalte
Die Eigenland GmbH behält sich alle Rechte an den Materialien einschließlich der darin verkörperten Inhalte vor. Kein Teil dieser Materialien darf ohne von der Eigenland GmbH erteilter schriftlicher Genehmigung reproduziert und insbesondere nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Teilnahme an den Veranstaltungen. Alle von der Eigenland GmbH zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere Bilder und Lehrinhalte dienen allein der vereinbarten Nutzung durch den Kunden; sie sind Eigentum der Eigenland GmbH und werden dem Kunden zur Nutzung für die Dauer des vereinbarten Leistungszeitraums zur Verfügung gestellt.

3. Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der von der Eigenland GmbH zu erbringenden Leistungen sowie durch den Auftraggeber zu zahlender Vergütung gelten mit der jeweils geführten Auftragskorrespondenz grundsätzlich als abschließend geregelt.

3.2. Änderungen der im Angebot umschriebenen Leistung und Aufgabenstellung, die sich durch neue Erkenntnisse während der Leistungserbringung oder durch neue Anforderungen oder Wünsche seitens des Auftraggebers ergeben, werden nach Vereinbarung berücksichtigt. Sofern erbrachte Leistungen nicht vorher spezifiziert wurden, sind diese dennoch vergütungspflichtig, im Zweifel in entsprechender Anwendung der vereinbarten Vergütungsregelung. Zusätzlich entstehender Leistungsaufwand wird gesondert abgerechnet.

3.3. Für die von der Eigenland GmbH erbrachten Leistungen gelten grundsätzlich die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts. Werkvertragliche Regelungen gelten nur, wenn dies im Zusammenhang mit der Spezifikation der zu erbringende Leistungen ausdrücklich vereinbart ist.

4. Vertraulichkeit und Datenschutz
Soweit die Eigenland GmbH im Rahmen der vertraglichen Leistungen von Informationen oder Betriebsgeheimnissen des Kunden Kenntnis erhält, wird die Eigenland GmbH die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Vertraulichkeit für etwaige Betriebsgeheimnisse wahren.

5. Gewährleistung
eigenland® basiert auf der nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Entwicklungsarbeit sowie der Verwertung über 20-jähriger Beratungspraxis. Dennoch kann allein aufgrund der Komplexität von eigenland® sowie der Abhängigkeit von der Mitwirkung des Kunden bzw. der zum Kunden gehörigen Anwendungsteilnehmer keine Gewähr für den ideellen oder wirtschaftlichen Erfolg übernommen werden. Für die allgemeine Funktionstüchtigkeit der technischen Geräte innerhalb der Systemausstattung gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

6. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der hierunter geschlossene Vertrag und seine Abwicklung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages sowie Erfüllungsort ist der Hauptgeschäftssitz der Eigenland GmbH. Wird eine englische Fassung dieses Vertrages erstellt, so geht bei Zweifeln über die Auslegung der vertraglichen Regelungen die deutsche Sprachfassung stets vor.